Religion (ev. und kath.)

Der Mensch ist das Tier, das mit dem Wissen um seine Endlichkeit leben muss, und die Kultur ist die Welt, die sich der Mensch errichtet, um mit diesem Wissen leben zu können… die Religion aber ist das kulturelle Sinnzentrum.

- Jan Assmann

 

Religiöse Bildung in der pluralen Gesellschaft

Bildung, verstanden als ein auf Mündigkeit zielendes Sich-selbst-Bilden des Heranwachsenden, vollzieht sich in der Auseinandersetzung mit der natürlichen, sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Wirklichkeit, die den Menschen umgibt. Im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule leisten der evangelische und katholische Religionsunterricht einen eigenständigen Beitrag. Sein Proprium ist, die Frage nach Gott zu stellen und sie aus der Erfahrung der kirchlichen Glaubenstradition zu erschließen – so schwierig das heute bei einer heterogenen Einstellung der Schülerinnen und Schüler auch sein mag.

Die katholischen Bischöfe Deutschlands haben in ihrer Schrift „Die bildende Kraft des Religionsunterrichts“ (1996) dieser Überzeugung grundlegend und systematisch Ausdruck verliehen. In Abgrenzung „zu einem Erziehungsverständnis, das den jungen Menschen als ein Objekt des erzieherischen Handelns sieht“, betonen sie, dass Erziehung „als ein Freiheit gewährendes Handeln“ ihrem Anliegen nur durch ein „Zurücktreten im Respekt vor der Würde des jungen Menschen“ Geltung verschaffen kann.

Diesem Anliegen der Schul- und Unterrichtsentwicklung fühlen wir uns als Religionslehrerinnen und Religionslehrer am DHG inhaltlich und methodisch konsequent verpflichtet.

Unterrichtlich geht es um eine Veränderung der Unterrichtskultur, um eine didaktische Haltung, die Schülerinnen und Schülern als Akteure des – auch – religiösen Lernens ernst nimmt.

Der Religionsunterricht erschließt die religiöse Dimension des Menschseins. Das bedeutet unter anderem: Er macht Schülerinnen und Schüler mit ihrer eigenen Religion und Konfession vertraut, begleitet junge Menschen auf der Suche nach dem eigenen Lebenssinn und unterstützt sie ihre Identität zu finden; er thematisiert Religion als prägenden Bestandteil unserer Gesellschaft und Geschichte; er trägt dazu bei, anderen Religionen und Kulturen achtsam zu begegnen, und verhilft zu einem ethisch verantwortungsvollen Handeln.

Dies geschieht durch eine andere Sichtweise auf den Lehr-Lern-Prozess. Methodische Vielfalt und eine ganze Reihe von Exkursionen im Rahmen der Schulcurricula – Bibelgalerie, Kirchen, Friedhöfe, Synagogen, Moscheen, das Weltkulturerbe Reichenau z.B. – sollen diesen Prozess zusätzlich unterstützen.

Allgemeinbildung darf nicht um die Dimension des Orientierungswissens verkürzt und auf Verfügungswissen reduziert werden. Die Reduktion auf Verfügungswissen richtet die Schule an Verwertbarkeitserwartungen aus und sieht in ihr letztlich ein Dienstleistungsunternehmen für die Anforderungen des Arbeitsmarktes.

Rechtliche Grundlagen

  • Der Religionsunterricht ist gemäß Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz, Artikel 18 Landesverfassung und § 96 Abs. 1 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) an allen öffentlichen Schulen des Lan­des ordentliches Lehrfach.
  • Damit ist jede(r) Schüler(in) grundsätzlich zur Teilnahme am Religionsunterricht ihres/seines Bekenntnisses ver­pflichtet (vgl. VV 01-6520-61 Teilnahme am Religionsunterricht).
  • Eine Abmeldung aus dem Religionsunterricht kann nur schriftlich innerhalb der ersten beiden Schulwochen erfolgen und ist nur aus Glaubens- und Gewissensgründen möglich. Dann besteht die Verpflichtung am Ethikunterricht teilzunehmen.
  • Mitglieder nichtchristlicher Religionsgemeinschaften und Konfessionslose können am Religionsunterricht teilnehmen (müssen es aber nicht). Bei Nichtteilnahme am RU besteht die Verpflichtung, den Ethikunterricht zu besuchen.

Organisatorisches

Religion (evangelisch und katholisch) wird am DHG in allen Klassen 2-stündig unterrichtet (in den Klassen 8 und 9ABG einstündig). In der Oberstufe besteht die Möglichkeit, Religion als Wahlpflichtfach und damit 4-stündig zu belegen.

In Übereinstimmung mit der entsprechenden „Vereinbarung zwischen der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 1. März 2005“ (Fassung vom 1. August 2009) wird der Religionsunterricht in den Klassen 7ABG und 8ABG in konfessioneller Kooperation im Klassenverband durchgeführt. Das Einverständnis der Eltern wird eingeholt.

Unsere Schulbücher in den Klassen 5-10 (kath.): Iris Bosold/Wolfgang Michalke-Leicht (Hrsg.), „Mittendrin – Lernlandschaften „Religion“ I-III, Kösel-Verlag München, 2007-2009
In evangelischer Religionslehre sind (noch) keine Schulbücher eingeführt.

Religion in der Kursstufe – Möglichkeit der Belegung:

  • Pflichtfach (2 stündig/konfessioneller Unterricht) oder Kernfach (4 stündig: evangelische und katholische Schüler zusammen)

Leistungsnachweise:

  • 2 Klausuren pro Halbjahr im Kernfach
  • 1 Klausur pro Halbjahr im Pflichtfach
  • Zusätzlich (möglich): GFS – hier bieten sich viele Themen des RU und eigener Wahl an

Wettbewerb „Christentum und Kultur“:

  • Teilnahme ermöglicht evtl. den Ersatz der Präsentationsprüfung

Abiturprüfung in Religion:

  • im Kernfach: schriftliche oder mündliche Prüfung
    (schriftlich: zentral über Stoff der zwei festgelegten Themen)
  • im Pflichtfach: nur mündliche Prüfung, d.h. Präsentation + anschließendes Prüfungskolloquium

 

Alltägliches – wie im Himmel so auf Erden?

 

Kennt Ihr das:
Einatmen und die Kraft der Bäume spüren?
Eine Begegnung wie Befreiung aus der Winterstarre?
Eine fremde Geschichte und es ist sofort die eigene?
Ein Wort und das Leben ist schön?
Ein Ton und im Kopf die Symphonie?
Wach, aufgeweckt und glücklich wie im Himmel!?

Zweimal im Jahr beginnt der Tag am Droste-Hülshoff-Gymnasium mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Seminarkapelle: Hören, Beten, Singen, Loben, Trauern, Sehen und Fühlen – er beginnt nicht in der Enge der Flure und der Klassenzimmer, sondern in der Weite, für die unsere Gottesdienste empfänglich machen möchten.

Weihnachtsgottesdienst 2011
Der Weg vom Klassenzimmer in die Kapelle und zurück verweist auf den weit gespannten, polaren, aber nicht widersprüchlichen Erfahrungsmodus eines Schülers an unserem Gymnasium.

Erst in der Konfrontation des geistlichen Wortes mit den Phänome­nen der säkularen Moderne kann die Mehrdimensionalität, der Tiefenraum unseres Lebens angemessen zur Sprache kommen.

Wir ReligionslehrerInnen am Droste-Hülshoff-Gymnasium fühlen uns diesem Ziel verpflichtet – in je unterschiedlicher Weise, gemäß unserem Temperament, unserer theologischen Prägung, auch unserer Neigungen…

Im Gottesdienst finden sich alle umfangen von der spezifischen Atmosphäre einer liturgisch geprägten Stunde, von einem Kirchenraum, der kraft der einmaligen Atmosphäre der Kapelle – wer hat das schon an seiner Schule! –, der gezielt gesetzten christlichen Symbole die komplementäre Ent­sprechung des Klassen- oder Lehrerzimmers bildet.