Bedeutung der farblichen Kennzeichnungen:
BLAU: Empfohlene Hauptachsen für Radfahrer und Fußgänger. Busfahrende nutzen am Besten die Haltestelle „Kirche“. In den stark befahrenen Bereichen gibt es Radwege oder wenigstens Schutzstreifen.
CYAN: Hauptachsen für Radfahrer mit hohem Gefährdungspotenzial (in der Unterstadtstraße nur in der Hauptsaison und bei Glätte). Lokale Alternativen sind HELLGRÜN gekennzeichnet, ansonsten sollten zur Vermeidung andere Routen gewählt werden.
HELLGRÜN: Besondere Empfehlungen für Fußgänger. Für Radfahrer werden diese Segmente als Alternative zu Gefahrenstellen empfohlen, sie müssen jedoch absteigen und das Rad schieben.
DUNKELGRÜN: Empfohlene Hauptwege für Fußgänger, die nur für Fußgänger empfohlen werden oder nicht von Radfahrern genutzt werden dürfen (Fußgängerzone, Treppe).
MAGENTA: Schulgebäude „Torkel“
GELB: Schulgebäude „Reithof“
DUNKELROT: Schulgebäude „Internat“
Empfehlungen und Hinweise:
- Die eingezeichneten Wege sind Empfehlungen und so oder so die naheliegenden Routen. Abzweigungen in Wohngebiete werden sinnvoller Weise nicht gekennzeichnet.
- Eines der gefährlichsten Segmente ist die Verbindung zwischen der Daisendorfer Straße und der Stefan-Lochner-Straße über die B33. Als Empfehlung wird eindeutig ausgesprochen, ab dem Zebrastreifen am Ende der Daisendorfer Straße abzusteigen und das Rad durch die Unterführung und die Fußgängerzone zu schieben. (Entsprechend zurück.)
- Anstelle der Überquerung der B33 von der Mesmerstraße in die Stefan-Lochner-Straße wird empfohlen, die Fußgängerunterführung zu nutzen und das Rad diese wenigen Meter zu schieben.
- Von der Nutzung der B33 zwischen Fähre und Kirche wird dringend abgeraten.
- Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Querungshilfen genutzt werden müssen! – Zumindest, wenn der Umweg zur Querungshilfe zumutbar ist. Für die Schulwege bedeutet das, dass die B33 in Meersburg nur durch Unterführungen bei der Fähre, der Kirche und der Stefan-Lochner-Straße sowie unter Zuhilfenahme der Fußgängerampel beim der Mündung des Menizhoferwegs gequert werden darf.
- Des weiteren gibt es die Vorschrift, dass Radwege genutzt werden müssen. Bei Zuwiderhandlung mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kann die Polizei 25 € Bußgeld verlangen.
- Fußgängerzonen untersagen das Fahren von Fahrrädern. Weite Teile des alten Ortskerns von Meersburg inklusive der Steigstraße sind Fußgängerzone.
- Fahrräder müssen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Eine Helmpflicht gibt es auf dem Schulweg zwar nicht, aber aufgrund des offensichtlichen Nutzens wird dringend empfohlen, einen Helm zu tragen. Wem das im Winter zu kalt, wird mit einem Skihelm gut geholfen.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist zwischen Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende untersagt. Der direkte Weg zum/vom Schulsport in der Sommertalhalle darf nicht verlassen werden, um bspw. Einkäufe zu tätigen. Bei allen Abweichungen von diesen Regelungen erlischt der Versicherungsschutz der Unfallkasse Baden-Württemberg.